(Stand : 1.1.2026)
Diese Veranstaltungsordnung basiert auf dem Hausrecht des Veranstalters und gilt für das gesamte zu WindheimNo2 (Verein denk!-mal WindheimNo2) gehörende Gelände ab Einlassbeginn bis zum Veranstaltungsende.
Ziel der Veranstaltungsordnung ist es, die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, WindheimNo2 vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
Mit dem Betreten von WindheimNo2 durch den Eintrittskarteninhaber akzeptiert dieser die
nachfolgenden Regelungen der Veranstaltungsordnung.
I. Regelungen:
1. Der Einlass in WindheimNo2 beginnt spätestens eine Stunde vor Programmbeginn des jeweiligen Tages und wird während der Programmdauer – solange der Einlass keine Störung verursacht – mit gültiger Eintrittskarte gewährt.
2. Die Veranstaltungsdauer ist abhängig vom Programm der Künstler. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und technischer Umsetzung der Darbietung bei der Veranstaltung.
3. Die Veranstaltungen finden auch Open Air statt. Wettergerechte Kleidung sollte eingeplant werden.
4. Aus Rücksicht auf die anderen Besucher ist das Benutzen von Regenschirmen jeglicher Art nicht gestattet. Diese können an der Abendkasse gegen eine Gebühr abgegeben werden.
5. Der Konsum von Cannabiswaren („Kiffen“) ist auf dem Gelände nach § 5 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ausdrücklich nicht gestattet, da u.a. auch minderjährige Personen Zugang zu den Veranstaltungen haben. Das Open Air-Areal (inkl. der Ein- und Ausgangsbereiche) befindet sich in einer gesetzlichen Verbotszone.
6. Laute Musik kann Ihr Gehör schädigen – schützen Sie Ihre Ohren.
7. Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, die Veranstaltungen von WindheiImNo2 ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zu besuchen. Bis auf ausgewiesene Kinderkonzerte halten wir (Pop-) Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Einlass. Kinder ab 6 Jahren erhalten Einlass mit eigenem Ticket und altersgerechtem Gehörschutz (in Begleitung der Eltern/Personenberechtigte). Aus dem genannten Grund ist das Einlasspersonal beauftragt, Kinder unter 6 Jahren nicht auf das Gelände zu lassen. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.
8. Fotografieren sowie Audio- und Videomitschnitte der Veranstaltungen sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Gelände erfolgen.
9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe, Handtaschen und weitere mitgebrachte Utensilien des Veranstaltungsbesuchers. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände verantwortlich. Das gilt jeweils nicht, sofern der Veranstalter schuldhaft gehandelt hat.
10. Der Veranstaltungsbesucher willigt mit Betreten des Geländes von WindheimNo2 ohne Anspruch auf Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden zu lassen sowie in die Nutzung dieser Daten in audiovisuellen Medien zu Zwecken der redaktionellen Medienberichterstattung und/oder der Eigenwerbung des Veranstalters.
Diese Einwilligung erfolgt zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt.
II. Weitere Regelungen:
1. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
2. Auf dem Gelände hat der Veranstalter Hausrecht. Störungen der Veranstaltungen sind zu
unterlassen und auf andere Anwesende ist Rücksicht zu nehmen.
3. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören oder
Besucher/Personal beleidigen bzw. tätlich angreifen, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
4. Es ist nicht erlaubt Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in den Veranstaltungs-bereich zu nehmen. Besucher mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt.
5. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung abzunehmen.
6. Besucher, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des
Veranstaltungsbereiches zu deponieren, können nicht eingelassen und vom
Veranstaltungsbereich verwiesen werden.
7. Das Mitführen und der Verzehr von Speisen und Getränken, welche nicht der Gastronomie des Veranstalters / WindheimNo2 entstammen, sind auf dem Gelände verboten. Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältern ist ebenso verboten. Das Mitbringen von 0,5 Liter Wasser/Besucher in Tetrapacks ohne Schraubverschluss ist zulässig.
8. Die Beseitigung von Müll hat ausschließlich in den vom Veranstalter bereitgestellten Behältern zu erfolgen.
9. Ausgesprochene Hausverbote bestehen für die Dauer von 1 Jahr, im Wiederholungsfalle für 5 Jahre.
10. Personen unter Alkohol-oder Drogeneinfluss kann wegen der daraus resultierenden Gefahr trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden.
11. Tiere haben – mit Rücksicht auf den Tierschutz – keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
Ausgenommen sind Blindenführhunde.
12. Jeder nicht genehmigte Handel, bzw. jedes nicht vom Veranstalter genehmigte Gewerbe auf dem Gelände ist zu unterlassen.
13. Der Veranstalter ist im Rahmen des Jedermannrechtes berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen vorläufig festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen oder vom Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen.
III. Es ist nicht gestattet:
1. Ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten.
2. Bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.
3. Gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu
bringen, wie z. B. Flaschen, Büchsen, Waffen (jeglicher Art), Fahnenstangen, Leitern, Kisten u. ä., FCKW-haltige Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.
4. Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen sowie Feuer zu machen.
5. Gegenstände jeglicher Art zu werfen.
6. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen.
7. Bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.
8. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen.
9. Sich gegen die Weisungen der Ordner zu verhalten.
10. Das Rufen diskriminierender, rassistischer oder rechtsradikaler Parolen, das Zeigen eben solcher Transparente und Fahnen sowie das Tragen entsprechender Kennzeichen und Kleidung oder das Verbreiten von Flugblättern derartigen Inhaltes ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverbot geahndet.
11. Ein Verstoß gegen diese Veranstaltungsordnung kann durch Verweis vom Gelände
WindheimNo2 mit Aussprache eines Hausverbotes geahndet werden.
12. Open- Air-Veranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Bei Open-Air-Veranstaltungen definiert der Veranstalter die zum Zweck der Veranstaltung passende örtliche Gegebenheit. Veränderungen sind bei Bedarf jederzeit möglich. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur auf ausdrückliche Bekanntgabe des Veranstalters. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
FAQ:
DARF ICH EINEN STUHL MIT IN DIE VERANSTALTUNG NEHMEN?
Aufgrund der Sicherheitsrichtlinien ist es nicht gestattet, Klappstühle o. ä. mitzubringen. Auch das Mitbringen von Sitzkissen, Decken oder anderen Sitzgelegenheiten ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
WELCHE TASCHEN/RUCKSÄCKE KÖNNEN MIT ZUM KONZERT GENOMMEN WERDEN?
Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen können nur Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN A4-Blatt ist, mitgenommen werden – z.B.:
- Gürteltaschen / Hüfttaschen
- Turnbeutel / Gymbags
- Jutebeutel
Natürlich sind damit gründlichere Einlasskontrollen mit Metalldetektoren und Bodychecks verbunden. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir, folgendes zu beachten:
- bitte nur das Nötigste mit zum Konzert nehmen – so kann die Wartezeit beim Einlass für alle verkürzt werden
- der Einlass beginnt spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung; bei ausverkauften Konzerten auch eineinhalb Stunden vorher – es macht also Sinn, nicht ›auf den letzten Drücker‹ zu kommen
- keine größeren Taschen oder größeren Rucksäcke, Helme etc. mitbringen – diese müssen u.U. an der Asservatenaufbewahrung (kostenpflichtig) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden – das gilt insbesondere bei größeren Veranstaltungen
DARF ICH BEI KONZERTEN FOTOGRAFIEREN ODER MITSCHNEIDEN?
Grundsätzlich: nein. Es gibt nur äußerst wenige Künstler*innen, die Ton- und/oder Bildaufzeichnungen dulden.
Da wir den Künstler*innen gegenüber verantwortlich sind und entsprechende Verträge haben, müssen wir dafür sorgen, dass niemand fotografiert, Videoaufzeichnungen macht oder den Ton mitschneidet. Unser Ordnungsdienst ist daher angewiesen, während der Veranstaltung auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten und bereits beim Einlass entsprechendes Equipment für die Dauer der Veranstaltung ›aus dem Verkehr zu ziehen‹.
REGENSCHIRME: JA ODER NEIN?
Nein, denn aufgespannte Schirme nehmen anderen Gästen die Sicht. Die Verletzungsgefahr durch die Schirmspitzen ist recht hoch und so gesehen sind Schirme bei Konzerten auch versicherungsseitig problematisch.
Schirme werden beim Einlass eingesammelt. Die Gebühr für die Aufbewahrung beträgt 2,00 Euro.
DARF ICH MEINEN HUND MIT ZUM KONZERT NEHMEN?
Nein, aus Tierschutzgründen ist das nicht zulässig.
WANN ENDEN DIE KONZERTE?
Die Konzerte enden aufgrund der gesetzlichen Regelungen spätestens um 24:00 Uhr.
STEHT AUF DEM TICKET DIE BEGINN- ODER DIE EINLASSZEIT?
Auf den Tickets ist immer die Beginnzeit angegeben.
Der Einlass startet üblicherweise 1 Stunde vor Beginn – das gastronomische Angebot ist ab dem Zeitpunkt verfügbar.
DÜRFEN (KLEIN-) KINDER ZU DEN KONZERTEN?
Bis auf ausgewiesene Kinderkonzerte halten wir (Pop-) Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Einlass. Kinder ab 6 Jahren erhalten Einlass mit eigenem Ticket und altersgerechtem Gehörschutz (in Begleitung der Eltern/Personenberechtigte). Aus dem genannten Grund ist das Einlasspersonal beauftragt, Kinder unter 6 Jahren nicht auf das Gelände zu lassen. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.
AB WANN DÜRFEN JUGENDLICHE ODER KINDER EIN KONZERT BESUCHEN?
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in aller Regel von einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
KÖNNEN ROLLSTUHLFAHRER*INNEN AUCH AM KONZERT TEILNEHMEN?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Gelände WindheimNo2 nur eingeschränkt
behindertengerecht ist. Es gibt keine Rollstuhltribüne. Rollstuhlfahrer*innen erhalten mit einem regulären Ticket Einlass zum Konzert.
GIBT ES EINE PAUSE?
Pausen sind bei WindheimNo2 Veranstaltungen wie Rock- und Pop-Konzerten bandabhängig möglich. In der Regel gibt es Umbaupausen bei mehreren auftretenden Bands.
DARF ICH DAS GELÄNDE WÄHREND DES KONZERTES VERLASSEN?
Wenn Sie die Spielstätte während des Konzertes verlassen, kommen Sie mit Ihrem (entwerteten) Ticket nicht wieder auf das Gelände.
KANN ICH SPEISEN ODER GETRÄNKE MITNEHMEN?
Da ein Gastronomiebetrieb die Konzession für WindheimNo2 hat, können Speisen / Getränke nicht mitgebracht werden. Sie finden ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor Ort.
IST DAS RAUCHEN UND KIFFEN AUF DEM GELÄNDE GESTATTET?
Der Konsum von Tabakwaren ist auf dem Gelände ausschließlich im offenen Gelände gestattet. Raucher*innen sind gehalten auf ihre unmittelbare Umgebung Rücksicht zu nehmen.
Der Konsum von Cannabiswaren („Kiffen“) ist auf dem Gelände nach § 5 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ausdrücklich nicht gestattet, da u.a. auch minderjährige Personen Zugang zu den Veranstaltungen haben. Außerdem bitten wir zu respektieren, dass sich das WindheimNo2 Areal sowie die Ein- und Ausgangsbereiche in einer gesetzlichen Verbotszone befinden.
WELCHE ZAHLUNGSARTEN WERDEN BEI DER BESUCHERGASTRONOMIE AKZEPTIERT?
An allen Verkaufspunkten unserer Besuchergastronomie ist nur die Möglichkeit der Barzahlung gegeben.
VERANSTALTUNG ABGESAGT – WAS JETZT?
Wenn eine Veranstaltung abgesagt ist, können Sie Ihre Tickets dort zurückgeben, wo Sie sie gekauft haben – und bitte nur dort, da sonst die Abwicklung nicht möglich ist.
Wir bitten darum, kurz vor der jeweiligen Veranstaltung hier auf diese Seiten zu sehen und/oder die Tagespresse zu verfolgen.